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   BVerwG, 08.11.1967 - IV C 19.66   

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BVerwG, 08.11.1967 - IV C 19.66 (https://dejure.org/1967,250)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1967 - IV C 19.66 (https://dejure.org/1967,250)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1967 - IV C 19.66 (https://dejure.org/1967,250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen im Zusammenhang bebauten Ortsteil und Außenbereich - Größe einer Splittersiedlung - Lage einer Splittersiedlung - Begriff der Splittersiedlung - Vereinbarkeit der Entstehung einer Splittersiedlung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Begriffe des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils" und "Splittersiedlung"

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1967 - IV C 19.66
    Auch der erkennende Senat hat sich in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - zu dieser Auffassung bekannt, dabei jedoch herausgestellt, daß im Vergleich zu einem Vorhaben, das inmitten der freien Flur ausgeführt werden soll, die Anlehnung an einen bereits beplanten [oder im Zusammenhang bebauten] Bereich nicht zu der Auslegung führen darf, daß ein Vorhaben im Außenbereich in der Nähe einer vorhandenen Bebauung ganz allgemein günstiger beurteilt oder gar regelmäßig genehmigt werden muß.
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 16.66

    Begriff der Splittersiedlung; Umfang des Bestandsschutzes

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1967 - IV C 19.66
    Soweit der Kläger - möglicherweise auch der Oberbundesanwalt - sich zu der Auffassung bekennen sollten, daß von einer Splittersiedlung im Sinne von § 35 Abs. 3 BBauG nur dann gesprochen werden kann, wenn die Entstehung einer größeren Anzahl von Bauten im Außenbereich zu erwarten steht, befindet sich diese Auffassung im Gegensatz zu dem grundsätzlichen Bekenntnis des erkennenden Senats BVerwGE 25, 161.
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 79.63

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1967 - IV C 19.66
    Zwar hat bereits der früher mit der Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Baurechts zuständige I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 19, 82 rechtsgrundsätzlich ausgesprochen, daß bei der Anwendung des § 35 BBauG die Lage eines Grundstücks in unmittelbarem Anschluß an den Geltungsbereich eines Bebauungsplans "nicht gänzlich außer Betracht bleiben" dürfe.
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 11.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen- und Außenbereich,

    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich einem Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Zusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, hängt davon ab, inwieweit nach der maßgeblichen Betrachtungsweise der "Verkehrsauffassung" die aufeinanderfolgende Bebauung trotz der vorhandenen Baulücke den Eindruck der Geschlossenheit oder der Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwGE 31, 20 [21]; 41, 227 [233 f.]; Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG 4 C 19.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

    Vielmehr ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht davon ausgegangen, es sei eine unter Beachtung der Verkehrsauffassung zu beantwortende Frage des Einzelfalles, ob ein unbebautes Grundstück einen Bestandteil des Bebauungszusammenhangs bildet, also seinerseits am Eindruck der Zusammengehörigkeit und Geschlossenheit teilnimmt (vgl. BVerwGE 31, 20 [BVerwG 06.11.1968 - IV C 2/66]; 41, 227 <233 f. [BVerwG 30.11.1972 - VIII C 81/73]>; Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG 4 C 19.66 - Buchholz 406.11 § 35 Nr. 62).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74

    Wohnhaus am Ortsrand - Baugenehmigung - Hinterlandbebauung

    Gegen die Zulässigkeit des Vorhabens könnte allerdings möglicherweise, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, die Überlegung durchschlagen, daß sich mit dem Vorhaben die bebaute Ortslage in Richtung auf die freie Flur ausdehnen würde, daß dies, sollte es Schule machen, zu einer gleichsam breiartigen Ausuferung der vorhandenen Bebauung führen könnte und daß darin eine öffentliche Belange beeinträchtigende Entwicklung läge (vgl. dazu die Urteile vom 26. Mai 1967 [a.a.O. S. 140] und vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62 S. 216 [217]).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

    Das Vorhaben der Klägerin berührt vor allem insofern öffentliche Belange, als ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, an der fraglichen Stelle den bestehenden Abschluß der Ortslage zu erhalten und ein weiteres Ausufern der Bebauung zu vermeiden (vgl. zu diesem öffentlichen Belang die Urteile vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66] [140 f.] und vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62 S. 216 [217]).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats soll der Außenbereich mit seiner naturgegebenen Bodennutzung und seinen Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit grundsätzlich vor dem Eindringen wesensfremder Nutzung bewahrt bleiben, insbesondere vor der Benutzung zum Wohnen - auch zum wochenend- und ferienmäßigen Wohnen - (Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - in BVerwGE 26, 111 ff. [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [113 f.]; Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 - [Buchholz 406.11 § 35 Nr. 62 = BBauBl. 1968, 305]).
  • BVerwG, 13.06.1974 - IV B 5.74

    Wohnbauvorhaben im Außenbereich - Erforderlichkeit der Aufstellung eines

    Daß das Berufungsgericht für eine geordnete Ortsrandbebauung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für erforderlich hält und zwar insbesondere deshalb, weil erst dadurch die Trasse der zur Erschließung der Hanggrundstücke notwendigen Straße festgelegt werde, steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 25.66 - (BRS 18 Nr. 45) oder zu dem Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 - (BRS 20 Nr. 67).

    Daß das Berufungsurteil insofern von dem Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 - (BRS 20 Nr. 67) oder von dem Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 42.69 - (BBS 25 Nr. 205) abwiche, ist nicht ersichtlich und auch von der Beschwerde nicht näher dargelegt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens binnen der Zwei-Monats-Frist trotz

    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich einem Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Zusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, hängt davon ab, inwieweit nach der maßgeblichen Betrachtungsweise der "Verkehrsauffassung" die aufeinander folgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit oder der Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 6. November 1968 - IV C 2.66 -, BVerwGE 31, 20, 21; Urteil v. 1. Dezember 1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227, 233 f.; Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG 4 C 19.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62).
  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Baulichkeiten als

    Ebenso ist die Frage, ob durch ein Gebäude, das unmittelbar an ein zu einem Ortsteil gehöriges bebautes Grundstück angrenzt, die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist, bereits grundsätzlich geklärt (vgl. Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 - [BBauBl. 1968, 305]).
  • BVerwG, 09.08.1976 - 4 B 153.75

    Nichtzulassung einer Revision - Erschließung einer vorhandenen Wohnsiedlung -

    Das angefochtene Urteil beruht in diesem Teil der Entscheidungsgründe im Anschluß an das Urteil des beschließenden Senats vom 8. November 1967 - BVerwG IV C 19.66 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62) auf der durch Tatsachen abgesicherten Erkenntnis, daß "das für die Bebauung vorgesehene Gelände ... sich für eine Bebauung anbietet, die zu der geplanten oder bereits vorhandenen Bebauung in einer durchaus organischen Beziehung steht", daß die Webergasse "geradezu darauf angelegt" erscheint, "nicht nur der Erschließung der vorhandenen Wohnsiedlung zu dienen, sondern auch der östlich unmittelbar angrenzenden Flächen" und schließlich, daß es "geradezu als ein Mangel an funktioneller Ausnutzung" erschiene, wenn "die Webergasse nur 'einseitig' der Erschließung" diente.
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 B 229.89

    Anforderungen an die Darlegung des Abweichens eines Urteils von einer

    Dabei ist in der Rechtsprechung bereits entschieden, daß sich ein Grundsatz, welche Anzahl von Gebäuden erreicht sein müsse, nicht aufstellen lasse (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG 4 C 19.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62; Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22; Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG 4 B 79.72 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1988 - 8 S 852/88

    Einfügen eines Wohnhauses in die nähere Umgebung

  • BVerwG, 30.04.1968 - IV B 162.67

    Erteilung einer Abbruchsverfügung - Errichtung eines Wochenendhauses ohne

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 78/91
  • BVerwG, 29.01.1980 - 4 B 242.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit eines

  • VG Trier, 14.08.2008 - 2 K 236/08

    Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 BauGB; Beitragspflicht für Grundstücke im

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1993 - 1 L 252/91

    Splittersiedlung; Außenbereich; Innenbereich; Ortsteil; Anschlußbebauung

  • BVerwG, 12.06.1986 - 4 B 121.86

    Berücksichtigung topographischer Gründe bei der Prüfung einer Unterbrechung eines

  • BVerwG, 22.02.1984 - 4 B 27.84

    Anforderungen an die Annahme des Bestehens eines Bebauungszusammenhanges -

  • BVerwG, 11.11.1980 - 4 B 134.80

    Divergenzrüge bei Abweichung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils von einer

  • BVerwG, 25.05.1978 - 4 B 165.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.08.1968 - IV CB 196.65

    Beanstandung einer Abfindung im Flurbereinigungsverfahren - Baulandcharakter

  • BVerwG, 08.08.1972 - IV B 126.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1991 - 1 L 71/91

    Außenbereich; Bebauungskomplexe; Erweiterung einer Splittersiedlung;

  • VG Dessau, 29.05.2002 - 1 A 326/00
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